Bild: Pixabay Fuel Consumption Monitoring nennt sich ein neu eingeführtes Verfahren zur Protokollierung des realen Verbrauchs von PKW. Will ein Hersteller ein neues Fahrzeug genehmigen lassen (Typgenehmigung), so muss dieses ab 1. Januar 2020 eine Vorrichtung beinhalten, das den realen Verbrauch fortlaufend misst und die Ergebnisse lebenslang speichert. Diese Ergebnisse müssen natürlich auch ausgelesen werden können.
Bei Hybridfahrzeugen wird zusätzlich noch die Häufigkeit und Länge der elektrischen Strecke gemessen, da diese maßgeblich in den Verbrauch bei der Typgenehmigung mit eingeht. Hybridfahrzeuge dürfen stets mit voller Batterie starten und haben so auf dem Papier einen extremen Verbrauchsvorteil, der in der Praxis oft nicht realisiert werden kann.
Ziel ist es, bessere Kontrolle über Abweichungen zwischen dem in der Typzulassung angegebenen Wert und dem realen Verbrauch zu ermitteln.
Wie üblich - ein Jahr später - wird ab Januar 2021 die Regelung für alle Neuwagen Pflicht.
Dann sollen auch die Werte an die EU übermittelt werden. Hier ist allerdings auch ein Jahr vor Start noch nicht klar, wie die Werte übermittelt werden sollen. Möglich wäre das zum Beispiel im Rahmen der Hauptuntersuchungen durch Übermittlung via Diagnosestecker. Auch eine direkte Online-Übertragung steht noch im Raum - Datenschützer mögen hier aber mal aufhorchen.
Welches Verfahren nachher genutzt wird, wird sich hoffentlich bald konkretisieren, so dass man sich entscheiden kann, schnell im nächsten Jahr noch ein Neufahrzeug zu kaufen.