Wie war das noch gleich?

95g CO2 - Flottenemission ab 2020

95g Flottenverbrauch pro verkauftem Fahrzeug: Dieser Grenzwert bewegt das Portfolio.
95g Flottenverbrauch pro verkauftem Fahrzeug: Dieser Grenzwert bewegt das Portfolio.

Ab 2020 gelten neue Grenzwerte des Flottenverbrauchs der Autohersteller. Als neuer Nenn-Grenzwert gelten dann 95g CO2 pro Kilometer. Das ist aber noch lange nicht alles und bei weitem nicht so einfach, wie sich das hier anhört. Und birgt natürlich auch das Risiko der legalen Manipulationen. Der Wert wird übrigens nach dem alten Testverfahren NEFZ gewertet, nicht nach dem neuen WLTP-Verfahren, das ansonsten bereits von einigen Herstellern zusätzlich zu den alten Verbrauchsangaben aufgelistet wird.

Trotz der schönen und einfachen Zahl ist es natürlich - sonste wäre es ja nicht die EU - deutlich komplizierter. Ist ja auch klar, denn wie soll auch ein 2,5 Tonnen SUV diese Grenze einhalten?

Deshalb folgt der Zusatzpunkt 1:

1. Das Gewicht wird in den zu erreichenden Wert mit einberechnet!
Der Standardwert der 95 Gramm gilt für ein Fahrzeug, das nach derzeitigem Stand 1.392 kg wiegt. Wiegt es darüger, darf es 0,0333 Gram CO2 pro Kilogramm Mehrgewicht zusätzlich verbrauchen.

Beispiel: Der Mercedes GLS mit knapp bis zu 2.600 kg Leergewicht darf dann immerhin bis zu 135 g CO2 emittieren. Demgegenüber dürfte ein VW up! mit seinen lächerlichen 934 kg lediglich knapp 80g CO2 in die Umwelt entlassen.

Kein Wunder, dass wir zahlreiche Kleinstwagen mit Verbrennungsmotor verlieren werden. Skoda und Seat zum Beispiel bieten die up! baugleichen Fahrzeuge bereits nur noch mit E-Motor an.

2. Einberechnung von stromsparenden Zusatzkomponenten
Im Testverfahren können einige Komponenten nicht mit aufgeführt werden. So ist zum Beispiel ein Einfluss von Beleuchtung und stromsparenden Verbrauchern nicht messbar. Hierfür können bis zu 7g CO2 auf den gesamten Verbrauchsdurchschnitt des Herstellers angerechnet werden.

3. Halbweicher Übergang
Einen richtig weichen Übergang wie in der ersten Verordnung, bei der im Jahr 2012 lediglich 65% der Flotte die Grenzwerte einhalten mussten, wird es nicht geben. Bereits im nächsten Jahr, also 2020, müssen 95% der Flotte die Grenzwerte einhalten. Im Jahr 2021 müssen es dann 100$ sein.

4. Autos unter 50g / km
Autos, die weniger als 50g pro Kilometer ausstoßen, gehen in die Berechnung doppelt ein. Zumindest im Jahr 2020. Im Jahr 2021 wird der Wert auf 1,67fach gesenkt, 2022 sind es nur noch 1,33fach. 2023 ist dann Schluss mit dieser Regelung und alle Autos zählen nur noch einfach.

Maximal kann diese Regelung den Flottenverbrauch jedoch um 7,5g CO2 auf den gesamten Hersteller bezogen senken.

Wir werden deshalb insbesondere in 2020 wahrscheinlich viele Modelle sehen, die Hybridtechnik beinhalten.

5. Pooling ist möglich
Verschiedene Hersteller können sich grundsätzlich zu einem Pool zusammenschließen. So kann zum Beispiel innerhalb eines Konzerns die rein elektrische Flotte von smart der Mercedes-Flotte gegengerechnet werden.

Auch konzernübergreifende Hilfestellung sehen wir als möglich an. So wären zum Beispiel Verhandlungen mit einem reinen Elektrohersteller wie Tesla möglich.

Wie können die Hersteller tricksen?
Eins vorweg: Legal ist das System nicht komplett auszutricksen. Aber ein paar Stellschrauben gibt es schon. So baut VW im neuen Golf plötzlich nach jahrelangem Downsizing im Golf VIII wieder einen 2.0 Liter Diesel bereits für 115 PS ein. Das hat den charmanten Vorteil, dass der Motor dann auch ca. 75 kg mehr wiegt. Mit diesem Trick darf dieses Fahrzeug dann immerhin 2,5 g CO2 mehr emittieren. Der Anreiz zum Gewichtsparen wird durch die Verordnung also nicht größer.

Basis für die gesamte Berechnung ist übrigens JEDES innerhalb der EU neu zugelassene Fahrzeug. Die Normverbräuche werden aufsummiert und ergeben dann den Flottenverbrauch des gesamten Herstellers. Für Hersteller, die innerhalb der EU weniger als 300.000 Fahrzeuge jährlich zulassen, gelten Sonderregelungen.
Zurück zur Übersicht
Neuere Nachrichten:Ältere Nachrichten:

Zufällige Bilder aus unserer Bildgalerie:

VW Polo Bluemotion
VW Polo Bluemotion
Audi A3 Concept
Audi A3 Concept
Hyundai i20
Hyundai i20
BMW i8 - Bild 5
BMW i8 - Bild 5
 
Schon jetzt einplanen
Sicher durch Schnee und Eis mit Winterreifen. - Foto: unsplash
Wenn der Winter kommt, wird das Autofahren zu einer konzentrierten und mitunter angespannten Angelegenheit. Der Grund dafür ist, dass sich die Bedingungen ändern: Die Sicht wird durch Nebel oder Regen ... mehr ...
 
Effizient, einfach zu bestellen und bequem
Typisches Bild in Städten: ein Taxi ist unterwegs. - Foto: pixabay.com
Wer als Taxifahrer unterwegs sein möchte, steht oft vor der Frage: Eigenes Taxi kaufen oder lieber mieten? Ein Leihtaxi bietet eine flexible Alternative, die viele Vorteile mit sich bringt – insbesondere ... mehr ...
 
Preis-, Technik- und Luxusexplosion
Rückkehr zum Volkswagen? Der ID.1 soll erschwinglich sein, falls man das von einem E-Auto überhaupt sagen kann. Aber: Kommt er vielleicht zu spät? Bild: VW
Man mag fast nicht glauben, dass seit der @@v::1679::Einführung des Golf 8@@ erst fünf Jahre vergangen sind. Erst recht dann nicht, wenn man sich die heutigen Einstiegspreise anschaut: Ab 28.330 Euro ... mehr ...
 
Neue Bildgalerien

Die neue Audi A6 Limousine
Einige Wochen nach dem A6 Avant hat Audi nun auch die neue A6 Limousine präsentiert.

Nissan Leaf 2025
Neben dem Micra kommt im Jahr 2025 auch noch der neue Nissan Leaf

Neuer Nissan Micra (2025)
Noch 2025 soll der neue Nissan Micra auf den Markt kommen, nachdem der Vorgänger bereits seit über zwei Jahren in Rente geschickt wurde.

Mitsubishi Outlander 2025
Bildgalerie zum Mitsubishi Outlander 2025

VW ID 2.all Studie
Bildgalerie zur Studie ID 2.all

VW ID.3 GTX
Bildergalerie zum VW ID.3 GTX (2025)

Honda Jazz IV
Bildergalerie zum Honda Jazz IV

Hond e:Ny1
Bildgalerie zum Honda e:Ny1

Hond e:Ny1
Bildgalerie zum Honda e:Ny1
 
© Dynamic Works Software & Technology GmbH • 2025