Wer ein neues Auto sucht, schaut in der Regel zuerst ins Internet. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, denn nirgendwo ist die Auswahl so groß. Daher ist es sinnvoll, sein privates Fahrzeug beim Verkauf dort ebenfalls anzubieten. Doch hierbei sind einige Punkte zu berücksichtigen. Wir erläutern nachfolgend die Dos and Don’ts beim privaten Gebrauchtwagenverkauf.
Die Auswahl an Gebrauchtwagen im Internet ist schier grenzenlos. Anstatt zeitintensiv die unterschiedlichen Vertragshändler aufzusuchen, finden Kaufinteressenten auf den einschlägigen Internetportalen ein breites Angebot an unterschiedlichen Fahrzeugmodellen und Marken. Ein weiteres Argument spricht ebenfalls für den Kauf im Internet: Gemäß einer Studie vom ADAC aus dem Jahr 2013 liegen Rabatte für Neufahrzeuge hier durchschnittlich fünf Prozentpunkte höher als bei einem Kauf im Autohaus. Trotzdem sollten Verkäufer im Internet nicht bedenkenlos inserieren.
Eine ADAC-Analyse brachte zutage, dass nicht alle Portale für den Autokauf und -verkauf empfehlenswert sind – so gibt es Unterschiede in den Rabatten, vor allem aber auch in der Transparenz und in der Benutzerfreundlichkeit. Testsieger wurde autohaus24.de und Schlusslicht airportcars24.de mit dem Urteil „sehr mangelhaft". Die Betrugsgefahr ist bei den großen bekannten Portalen am geringsten. Wer sein Auto über das Internet inseriert muss allerdings auch mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand rechnen, die diese Verkaufsweise mit sich bringt. Die Fahrzeugbeschreibung muss erstellt werden, Fotos werden geschossen, Kaufinteressenten rufen an oder stellen schriftlich Fragen und Probefahrten sind zu organisieren. Eine Alternative zum Verkauf privat an privat bietet der Gebrauchtwagenverkauf mit Carsale24 – ein Online-Portal für den Verkauf an Händler.
Doch damit das Fahrzeug überhaupt inseriert werden kann, muss erst einmal der Verkaufspreis feststehen. Professionelle Kfz-Sachverständige stellen fest, wie viel der PKW tatsächlich noch wert ist. Wer diese Kosten sparen möchte, kann auf den großen Autobörsen die Preise gleicher Modelle und Baujahre vergleichen. Für eine Begutachtung benötigt der Sachverständige folgende Papiere:
Extras, wie beispielsweise zusätzliche Winterreifen oder anderes Fahrzeugzubehör sowie jegliche Sonderausstattung steigern den Fahrzeugwert.
Bild 2: © istock.com/baona
Für eine ansprechende Optik und einen guten Pflegezustand sind die meisten Käufer bereit, etwas mehr auszugeben. Dabei lässt sich solch ein Auto schneller und besser vermarkten und erzielt einen höheren Verkaufspreis, wenn es einen gepflegten und sauberen Eindruck macht. Oft reicht es schon, den Wagen von innen wie außen einer gründlichen Reinigung zu unterziehen. Je nach Fahrzeugzustand kann es sich ebenfalls lohnen, das Auto vor dem Verkauf von einem Profi aufbereiten zu lassen. Kleinere Dellen und Kratzer lassen sich mit der günstigen Smart Repair-Methode entfernen.
Bestehende bzw. reparierte Unfallschäden sind dem Käufer mitzuteilen, da diese den Wert beeinflussen. Wer solche Mängel verschweigt, muss damit rechnen, dass der Käufer den Vertrag im Nachhinein anfechtet oder sich einen Teil des Kaufpreises erstatten lässt. Hinzu kommt, dass ein Verkäufer, der einen Vorschaden verschwiegen hat, bei einem etwaigen Unfall des Käufers zu Schadensersatz herangezogen wird.
Wer sein Auto verkauft, muss selbstverständlich auch einen Kaufvertrag unterzeichnen. Wichtig ist hierbei, dass dieser die richtige Fahrgestellnummer sowie korrekte Angaben zum Kilometerstand, zu den Ausstattungsmerkmalen und zur Erstzulassung enthält. Unstimmigkeiten im Kaufvertrag können dazu führen, dass der Käufer versuchen wird, im Nachhinein noch eine massive Preisminderung herauszuschlagen oder gar Schadensersatz verlangt. Ebenfalls müssen die persönlichen Angaben und Daten des Käufers im Vertrag stimmen.
Für ein Abmelden spricht der Umstand, dass der Verkäufer weiterhin für Bußgelder und Steuern haftet. Wer hier an einem unseriösen Käufer gerät und den Gebrauchtwagen nicht abmeldet, muss mit Ärger rechnen. Daher muss ein Verkauf umgehend der eigenen Versicherung sowie der zuständigen Zulassungsstelle gemeldet werden. Hierfür reicht in der Regel die Übersendung einer Kaufvertragskopie aus.
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