ADAC gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen
Fragen rund um den E10-Kraftstoff - Viele Autofahrer verunsichert
Immer mehr Tankstellen bieten jetzt unter der Bezeichnung E10 Ottokraftstoff mit einem höheren Ethanolanteil an. Viele Autofahrer sind verunsichert und wissen nicht, ob sie den neuen Kraftstoff tanken dürfen. Der ADAC gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen der Autofahrer:
Welche Pkw/Zweiräder sind wirklich E10-tauglich? Im Internet bietet der ADAC unter www.adac.de/e10 eine markenspezifische Tabelle an, die angibt, welche Autos und Motorräder bedenkenlos E10 tanken können. Im Zweifel sollte man sich an seine Vertragswerkstatt oder an eine der Hersteller-Hotlines wenden. Kann das Problem auch dort nicht geklärt werden, rät der ADAC weiter Super mit der Beimischungsquote E5 oder Super Plus E5 zu tanken.
Wie lange wird neben E10 der bisherige Kraftstoff (E5) angeboten? Werden Super E10 oder Super Plus E10 angeboten, müssen die bisher angebotenen Sorten Super E5 oder Super Plus E5 unbefristet weiterhin im Sortiment bleiben. Ausnahmeregelungen gibt es nur für sehr kleine Tankstellen.
Kann man im Ausland bedenkenlos E10 tanken? Bis dato hat nur Frankreich E10 flächendeckend eingeführt. Die Markenbezeichnung dort lautet "SP95 E10". Da im Ausland allerdings andere Kraftstoffnormen gelten und auch die Hersteller-Freigaben teilweise von denen in Deutschland abweichen, rät der ADAC grundsätzlich von der Verwendung von E10 außerhalb Deutschlands ab.
Steigt durch E10 der Kraftstoffverbrauch? Als Richtwert kann man von einem Anstieg des Verbrauchs von rund drei Prozent ausgehen im Vergleich zu Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung. Da jedoch der derzeitige Ottokraftstoff bereits bis zu fünf Prozent Ethanol enthält, liegt der zusätzliche Mehrverbrauch bei etwa 1,5 Prozent.
Kann man E10- und E5-Kraftstoff abwechselnd tanken? Dies ist für alle E10-tauglichen Fahrzeuge bedenkenlos möglich.
Was ist zu tun, wenn ein nicht E10-taugliches Fahrzeug mit E10 betankt wurde? Bereits eine einzige irrtümliche Tankfüllung mit E10 kann bei nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen zu ernsten Schäden führen. Wichtig ist, das Fahrzeug nicht zu starten. Dann muss in der Regel nur der Tank leer gepumpt und geeigneter Kraftstoff nachgefüllt werden. Der ADAC empfiehlt, sich umgehend an eine Vertragswerkstatt oder den Kundendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden.
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