© shutterstock.com // Bild: 66320554 Da der durchschnittliche Neuwagenpreis in Deutschland inzwischen bei nahezu 35.000 Euro liegt, stehen viele potentielle Neuwagenkäufer – gleich ob behindert oder nichtbehindert – vor dem Problem, sich ihr Wunschfahrzeug nur mit einem Anschaffungskredit leisten zu können, der meist in gleichbleibenden Raten über 12 bis 84 Monaten zurückzuzahlen und vertragsgemäß zu verzinsen ist. Grundsätzlich gelten bei der Kreditvergabe dieselben Bedingungen für Behinderte und Nichtbehinderte. Dennoch sind für Menschen für Behinderung einige besondere Aspekte zu beachten.
Rechtliche BeschränkungenGrundsätzlich kann jeder volljährige Deutsche einen Kreditvertrag abschließen. Für Menschen mit geistiger Behinderung gilt allerdings die Einschränkung, dass sie nicht geschäftsunfähig im Sinne von
§ 104 BGB sein dürfen. In diesem Falle kann für sie nur ein Betreuer handeln, der vom zuständigen Vormundschaftsgericht gemäß
§ 1896 BGB bestellt wird. Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet (
§ 1903 BGB), kann der Behinderte einen Kreditvertrag nur mit Einwilligung seines Betreuers wirksam abschließen. Erfahrungsgemäß zögern Betreuer, eine solche Einwilligung zu geben, wenn es um die Eingehung einer längerfristigen Kreditverbindlichkeit geht.
Tatsächliche BeschränkungenFür Menschen mit einer körperlichen Behinderung gelten keine derartigen Einschränkungen. Dennoch scheitert eine Kreditaufnahme nicht selten daran, dass der behinderte Mensch über kein ausreichendes regelmäßiges Einkommen verfügt. Solange ein Behinderter in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht, das mit einem ausreichend hohen Einkommen verbunden ist, stellt sich dieses Problem nicht. Viele Behinderte beziehen aber nur eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese Renten sowie auch
Berufsunfähigkeitsrenten sind meistens nicht so bemessen, dass sie von der Bank als ausreichendes Einkommen betrachtet werden. Hinzu kommt, dass derartige Renten oft nur befristet bewilligt werden. Selbst Renten wegen voller Erwerbsunfähigkeit haben häufig nicht eine für die Kreditvergabe ausreichende Höhe.
Voraussetzungen für die KreditaufnahmeViele Banken bieten zweckgebundene Anschaffungskredite zur Finanzierung eines Autokaufs an. Meist handelt es sich dabei um Annuitätendarlehen, die über eine Laufzeit von einem bis sieben Jahren in gleichbleibenden Monatsraten zu verzinsen und zu tilgen sind. Da der effektive Jahreszins und die sonstigen Kreditbedingungen der einzelnen Anbieter erheblich voneinander abweichen können, lohnt sich immer ein Preisvergleich auf entsprechenden Internetportalen. Dabei ist zu beachten, dass für Behinderte und Nichtbehinderte ein ausreichend hohes Einkommen und gute Bonität Voraussetzungen für die Kreditvergabe sind. Bei behinderten Menschen stellt sich daher oft das Problem des nicht ausreichenden Einkommens.
Kreditrechner der CreditPlus Bank AG - Screenshot
Möglichkeiten der Kreditaufnahme bei geringem EinkommenReicht das eigene Einkommen eines behinderten Menschen nicht zur Krediterlangung aus, bietet sich die Möglichkeit, einen gesamtschuldnerisch haftenden Mitschuldner oder einen selbstschuldnerisch haftenden Bürgen in den Vertrag aufzunehmen. Viele Banken eröffnen diese Möglichkeit, sofern der Mitschuldner oder Bürge in seiner Person die Kreditvoraussetzungen erfüllt. Bei vorhandenem Grundbesitz kann als
Kreditsicherheit ein Grundpfandrecht eingetragen werden. Alternativ ist die Sicherungsabtretung des Auszahlungsanspruchs aus einer kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung möglich.