Vielen Autofahrern ist gar nicht bewusst, wie viele Leistungen die Kfz-Versicherung eigentlich bietet. Autofahrer werden vor allem mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vor enormen Kosten geschützt, die bei manchen Schäden einen finanziellen Ruin für den Betroffenen bedeuten würden, da durch einen Unfall mit dem Fahrzeug erhebliche finanzielle Forderungen entstehen können, welche die Kfz-Versicherung deckt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Kaskoversicherung, die zusätzliche sinnvolle Leistungen bietet.
Kaskoversicherung: Leistungskürzungen bei grober FahrlässigkeitDie Leistungen der
Kfz-Versicherung umfassen alle Schadensersatzforderungen des gegnerischen Fahrzeughalters, die infolge eines Unfalls an seinem Fahrzeug entstanden sind.
Die
Kaskoversicherung hingegen übernimmt auch die Schäden am eigenen Fahrzeug, beispielsweise durch Unwetter. Wenn eine
Vollkaskoversicherung vorliegt, kann der Versicherte zudem die Kosten für die Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet bekommen, auch wenn er für den Unfall selbst verantwortlich ist. Denn mit der Vollkaskoversicherung sind Schäden an dem Fahrzeug durch Unfall - auch wenn Sie ihn selbst verursacht haben -, mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeugs durch Fremde, versichert
1.
Bei einer
groben Fahrlässigkeit muss der Versicherungsnehmer jedoch bei der Kaskoversicherung mit
Leistungskürzungen rechnen. Wann dies der Fall ist, wird individuell entschieden. Ein Blick auf das Navigationsgerät beispielsweise und ein daraus resultierender Unfall ist keine grobe Fahrlässigkeit, wie ein Urteil bestätigte
2.
Kfz-Versicherung: Leistungen ebenso bei Schäden durch Kinder Auch die Leistungen bei Kindern sind in der Kfz-Versicherung viel umfangreicher, als vielen Autofahrern bewusst ist, wie andere Urteile bestätigen. Zum Beispiel leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur bei einem selbst verursachten Schaden durch den Fahrer, sondern wenn ein
mitfahrendes Kind beispielsweise beim Aussteigen ein anderes Fahrzeug beschädigt und vielleicht ein
Lackschaden entsteht, dann übernimmt auch hierbei die Kfz-Versicherung die Kosten (
Lackbetriebe finden Sie hier). Wenn hingegen ein erwachsener Mitfahrer einen ähnlichen Schaden beim Aussteigen verursacht, dann ist dieser oder besser gesagt dessen private Haftpflichtversicherung zuständig, um für die entstandenen Kosten aufzukommen.
Leistungen im Winter durch die Kfz-VersicherungIm Sommer allein können schon viele Unfälle geschehen, doch wenn es wieder kalt und auf den Straßen glatt ist, erhöht sich das Risiko um einiges. Dann stellt sich für die Autofahrer die Frage, wie die
Winterreifenpflicht gehandhabt wird. Mit Sommerreifen zu fahren, führt zu Konsequenzen. Abgesehen vom fälligen Bußgeld von
60 Euro und einem Punkt in Flensburg3, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahrzeug über keine geeigneten Reifen verfügt, ist die Sorge der Autofahrer um ihren Versicherungsschutz unbegründet, da selbst bei einem Unfall, der bei widrigen Wetterbedingungen mit einem Sommerreifen verursacht wird, greift die Kfz-Versicherung, was allerdings lediglich für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt. Wer mit einer Vollkaskoversicherung ebenso unfallbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert hat, sollte eine geeignete Bereifung beachten, da bei einem Unfall, bei dem vor dem Fahrtantritt für den Fahrer ersichtlich war, dass die Sommerreifen kein sicheres Fahren gewährleisten werden, dann kann das Versicherungsunternehmen beim Schaden die Leistungen zum Teil kürzen, da hierbei fahrlässig gehandelt wurde.
Quellen:
1.
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/2.
http://www.eurotransport.de/news/kurz-aufs-navi-geschaut-versicherung-muss-unfallkosten-zahlen-6558543.html 3.
http://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/strassenbenutzung.html