Steht auf dem Grundstück noch keine Garage, stellen viele Hausbesitzer die Frage, ob sich der Bau einer solchen nicht doch lohnt. Immerhin steigert der feste Unterstand die Haltbarkeit des Autos und hilft mitunter, Versicherungsbeiträge einzusparen. Auf der anderen Seite locken Carports mit einer praktischen Unterstellmöglichkeit, die ebenso Vorteile bietet. Doch, welche Variante eignet sich besser?
Die Vorteile der Garage
Garagen haben, im Gegensatz zu anderen Abstellmöglichkeiten, einen entscheidenden Vorteil: Sie sind in sich abgeschlossen. Zumeist dienen sie gleichzeitig der Aufbewahrung von Winterreifen, Fahrrädern und vielen weiteren Utensilien, die sonst mühsam im Keller gelagert werden müssten. Zudem schützen sie das Fahrzeug vollumfänglich gegen Witterungseinflüsse. Vielfach ist es möglich, Garagen auch zu beheizen, sodass der Wagen morgens beim Einsteigen bereits angenehm warm ist. Mittlerweile gibt es unterschiedliche Ausführungen, die sich natürlich auch im Preis voneinander unterscheiden. Fertigbaugaragen sind in der Regel günstiger, schnell errichtet, Holzgaragen bieten dem Auge einen ansprechenden Anreiz. Wird eine massive Garage direkt ans Haus angebunden, kann das Dach mitunter sogar als Dachterrasse genutzt werden.
Der Carport trumpft auf
Wem der Sicherheitsaspekt und der zusätzliche Stauraum weniger wichtig ist, trifft mit einem Carport eine gute Wahl. Das Dach auf vier Ständern bietet genügend Schutz vor Sturm und Hagel und hilft sogar, im Winter den Wagen nicht Freiräumen oder die Scheiben freikratzen zu müssen. Dafür bietet der Carport weniger Schutz gegen umherfliegende Äste und schließt das Fahrzeug nicht vollständig ein. Der Bau hingegen ist mit handwerklichen Geschick und einem passenden Bausatz mühelos selbst zu bewerkstelligen. Auch von der Optik her bietet ein Carport ein stimmiges Bild, gerade, wenn das Dach und die Balken kunstvoll verziert werden.
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Die Frage der Genehmigung
Nicht in jedem Bundesland wird eine Baugenehmigung für eine Garage oder ein Carport benötigt. Vor der Errichtung sollte jedoch unbedingt bei der zuständigen Behörde abgeklärt werden, ob Genehmigungen notwendig sind. Übrigens ist es nicht erlaubt, in Garagen autofremde Gerätschaften unterzustellen. Fahrräder werden meist noch geduldet, wird die Garage jedoch als Abstellraum genutzt, können die Behörden einschreiten.