Wechselzeit: ADAC-Tipps für die Suche nach dem richtigen Tarif
Kfz-Versicherungen Erfolgreich durch den Tarifdschungel
Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police verlieren sich viele Autofahrer auch in diesem Jahr im Tarifdschungel der Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen möchte, dem helfen folgende ADAC-Tipps:
- Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall
ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50, besser noch 100
Millionen Euro vereinbart sein.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko
sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs
Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24
Monate.
- Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der
Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen
werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter
Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das
Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Bei Neu- und Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung
akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller
oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen
kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
- Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei
Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch
Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
- Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem
Schadenfall zurückgestuft werden.
- Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden
nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft
werden.
- Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit
Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den
Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.
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