Ab 7. Juli 2024
Ab 7. Juli sind eine ganze Reihe von Sicherheits-Assistenzsystemen bei der Neuzulassungen Pflicht. Bild: VW Manchmal fragt man sich schon, was wir noch alles regeln wollen. Sicherlich - Systeme wir der Sicherheitsgurt oder der Airbag haben viel bewirkt. Aber sie sind auch noch einigermaßen einfach.
Am 7. Juli 2024 gibt es auf jeden Fall die Pflicht für noch einmal deutlich mehr Assistenzsysteme, die nicht nur die Folgen eines Unfalls, sondern bereits den Unfall selbst verhindern sollen. Denn: Mehr als 90% aller Unfälle sollen laut EU-Statistik auf menschliches Versagen zurückzuführen sein.
Derzeit zählt die EU nach Angaben in der Gesetzesvorlage jährlich EU-weit 25.000 Verkehrstote sowie etwa 135.000 Schwerverletzte. Diese Zahl ist Grund genug zur Einführung dieser Systeme - so die Präambel.
In einer Prognoserechnung aus dem Jahr 2022 geht die EU davon aus, dass durch das Gesamtpaket der Verordnung bis zum Jahr 2038 insgesamt etwa 25.000 Verkehrstote und 140.000 Schwerverletzte vermieden werden können. Das würde dann einer Reduktion von etwa 7% entsprechen.
Verpflichtende AssistenzsystemeDie folgenden Systeme sind ab 7. Juli 2024 verpflichtend:
BlackboxWie im Flugzeig: Ein Unfalldatenschreiber soll diverse Daten im Falle eines Unfalls speichern. Automatisiert sollen in Form dieser Blackbox die Daten natürlich auch wieder gelöscht werden, wenn es nicht zum Unfall kommt. Den Datenschutz möchte die EU gewahrt haben, so dass die Speicherung anonymisiert erfolgt und spezielle Regelungen für den Abruf gelten.
Intelligenter GeschwindigkeitsassistentKennzeichenerkennung und so weiter muss nun in allen Fahrzeugen verbaut werden. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit müssen diese System optisch und akustisch warnen. Grundsätzlich kann der Assistent die Geschwindigkeit auch auf die maximal erlaubte Geschwindikeit drosseln.
KopfaufprallschutzDie Verbesserungen sind vor allem für Fußgänger, Fahrrad- und Motorradfahrer wichtig, die sich hierdurch bei einem Zusammenstoß mit einem PKW weniger schwer verletzen sollen.
RückfahrassistentEin Rückfahrassistent ist nun ebenso verpflichtend. Dabei ist der EU grundsätzlich egal, ob es sich um ein sensorbasiertes System oder eine Rückfahrkamera handelt.
Müdigkeits-WarnsystemDie Müdigkeitserkennung ist ja bereits in vielen Modellen enthalten und wird nun zur Pflicht. Müdigkeit ist aber nur die eine Seite, die das System überwacht - auch Konzentrationsmängel aus möglicherweise anderen Gründen sollen dem System auffallen.
Notbremsassistent und NotbremslichtFür Sicherheit in der Stadt soll der Notbremsassistent sorgen. Ebenso das Notbremslicht. Ab Geschwindigkeiten größer 50 km/h ist der Notbremsassistent deaktiviert.
SpurhalteassistentBei höheren Geschwindigkeiten soll der verpflichtende Spurhalteassistend für zusätzliche Sicherheit sorgen.
Versuhc eines FazitsDie Redaktion ist ob der vielen Systeme ein wenig zwiegespalten. Zum einen ist das sicherlich ein guter Schritt und die geschätzte schiere Zahl der vermiedenen Toten sprechen eine deutliche Sprache.
Allerdings haben so viele Anforderungen und neue technische Systeme eben auch ihren Preis. Und das führt dazu, dass neben der immer teureren Antriebstechnologie auch noch die Sicherheit durch diesen Schritt exorbitant teurer wird. Das verteuert Mobilität und führt dazu, dass es insbesondere Kleinstwagen nicht unbedingt einfacher haben, am Markt zu bestehen.
Am Beispiel des Hyundai i10 haben wir mal im Detail nachgeschaut: Im Jahr 2021 kostete die Einstiegsversion gerade einmal 10.990 Euro. Erschwinglich für die meisten. Mittlerweile liegen wir - nur drei Jahre später - bei 16.990 Euro. Das ist ein Preissprung von fast 55%. Bei größeren Modellen hingegen schlägt die Änderung naturgemäß nicht so stark durch, denn viele der Systeme sind spätestens ab der Mittelklasse vielfach schon längst in Serie.
Da müssen wir uns nicht wundern, dass unsere Autos immer größer werden und wir immer mehr Probleme auch mit Elektroautos bekommen. Hier sollte für unsere Begriffe mit deutlich mehr Maß gemessen werden und über klassenspezifische Regelungen nachgedacht werden. Ein I10, der gerade einmal auf 140 km/h Höchstgeschwindigkeit kommt, hat sicherlich auch in puncto Sicherheit hier und da andere Anforderungen, als ein 250 km/h schnelles Auto. Auch fährt der i10 sicherlich deutlich weniger Autobahn.
Dem sollte die EU bei Verordnungen etwas mehr Rechnung tragen.