Seit 28. April 2020
Fahrradzone - Anfang und Ende. Bild: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Nicht nur neue Bußgelder, sondern auch neue Verkehrszeichen hat die Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 mit sich gebracht.
Zum großen Teil geht es dabei um Fahrradsicherheit und die Besserstellung umweltfreundlicher Alternativen.
So können zum Beispiel ab sofort Fahrradzonen analog zu Tempo 30-Zonen eingerichtet werden. Hierin dürfen dann nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge fahren.
Wie auch bei den Tempo 30-Zonen üblich besteht die Kennzeichnung aus einem Schild für Anfang und einem Schild für das Ende der jeweiligen Zone. Die Zonen sind für die Straßenverkehrsbehörfen unter leichteren Voraussetzungen als bisher anordnen.
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