Neue Schadstoffnormen verpflichtend ab 1. September 2019. Bild: angurten.de/christian schön Letztes Jahr noch flammneu, dieses Jahr schon ein alter Hut. So schnell haben sich Abgasnormen noch nie gedreht.
Auf den ersten Blick ziemlich verwirrend, aber grundsätzlich nachvollziehbar und einleuchtend:
Ab 1. September 2019 sind nur noch PKW (für LKW oder Motorräder gelten andere Fristen) zulassungsfähig, die ihre Emissionen im Realen Betrieb nachgewiesen haben. RDE - Real Drive Emissions nennt man das.
Als Zusatz "EVAP" wird das reale Messen der Emissionen im Straßenverkehr in der Bezeichnung der Schadstoffnorm wiedergegeben.
Zusätzlich kommt hinzu, dass nicht nur fabrikneue Fahrzeuge, sondern auch bereits seit längerer Zeit (max. 100.000 km) in Betrieb befindliche Fahrzeuge die Emissionen nachweisen müssen. In der Schadstoffnorm trägt dies das Kürzel "ISC".
Folglich fallen alle Schadstoffnormen, die das nicht haben, ersatzlos raus. Das sind die Normen Euro 6c, Euro 6d-Temp und Euro 6d-Temp ISC sowie Euro 6d-ISC.
Für PKW gelten ab 1. September noch die folgenden Normen:
36DG - bis 31.12.2020 - Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC
36AM - bis 31.12.2020 - EURO 6d-ISC
36AP - derzeit unbefristet - Euro 6d-ISC-FCM
FCM steht übrigens für Fuel Consumption Monitoring. Hierbei muss das Auto selbst die Verbrauchswerte über den gesamten Nutzungszeitraum speichern. Diese Werte müssen per Diagnoseschnittstelle ausgelesen und ausgewertet werden können. FCM wird für PKW verpflichtend ab 1.1.2021.
Die Zulassung von Lagerfahrzeugen ist in einer Übergangszeit natürlich noch möglich. Allerdings müssen sich die Hersteller hierfür eine Sondergenehmigung von Kraftfahrtbundesamt einholen.
Wir sind gespannt, wann hier die nächsten Änderungen kommen.
-csch-