7 Fehler, die Sie bei Gebrauchtwagen nicht machen sollten. „Dem würde ich keinen Gebrauchtwagen abkaufen“ – das ist die deutlichste Art, jemandem sein Misstrauen auszusprechen. Wenn Ihnen dieser Satz allerdings tatsächlich beim geplanten Kauf eines Gebrauchtwagens in den Sinn kommt, sollten Sie definitiv die Finger von diesem Deal lassen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. Deshalb hilft eine Checkliste, die sieben schlimmsten Fehler beim Gebrauchtwagen-Kauf zu vermeiden ¬– damit Sie das am Ende nicht auch noch teuer zu stehen kommt.
Fehler Nr. 1 Keine Ahnung habenSchön, wenn man entscheidungsstark ist und schon die Wahl für ein bestimmtes Modell getroffen hat. Das erleichtert die Recherche. Je mehr man schon vor dem Kauf über sein Wunschauto weiß, desto sicherer findet man ein gutes Stück. Das Internet ist voll von Tests oder Erfahrungsberichten. Auf Seiten von Liebhaber-Clubs gibt es oft die besten Kaufberatungen mit echtem Experten-Wissen. So findet man einerseits einen angemessenen Preis – aber das ist gar nicht das Wichtigste. Vor allem lernt man viel über individuelle Macken und Vorzüge eines Autotyps: Zum Beispiel, ob ab einem bestimmten Baujahr die Rostvorsorge besser ist, oder ob eine bestimmte Motor-Variante zu plötzlichem Herztod neigt.
Fehler Nr. 2 - Die Katze im SackAuf Fotos im Internet-Inserat sieht auch die älteste Rostlaube aus wie ein gepflegtes Museumsstück. Vorsicht Blender! Doch es gibt Menschen, die ein Auto im Netz ersteigern, ohne es je aus der Nähe gesehen zu haben. So böse sollte niemand seinem Geld sein. Was echt ist und was bloß Schminke, sieht man nur bei der Besichtigung. Dann kommen auch inkontinente Motoren, einseitig abgefahrenen Reifen, versteckte Roststellen oder ein verschlissenes Innenleben ans Licht.
Fehler Nr. 3 - Kauf ohne ProbefahrtBei der Probefahrt geht es darum, Mängel zu erkennen, die im Stand nicht zu sehen sind. Krachende Radlager, einseitig ziehende Bremsen, abgerockte Stoßdämpfer, verdächtige Akustik-Grüße von Motor oder Getriebe – so etwas erkennt man nur bei einer Probefahrt. Mit Google Maps kann man schon vorher eine Strecke planen – mit einem Stück Autobahn oder kurviger Landstraße. Wenn der Preis des Autos den Aufwand rechtfertigt, sollte vielleicht sogar ein Werkstatt-Check auf der Route liegen. Mängel müssen einen Kauf nicht ausschließen – aber jede Macke schafft Spielraum bei der Preisverhandlung.
Fehler Nr. 4 - Ohne guten Rat wird’s teuerAugen auf bei der Wahl der Freunde: Es ist immer gut, jemanden zu kennen, der was von Autos versteht. Aber es muss nicht gleich der Entwicklungs-Ingenieur sein. Ein unabhängiger Begleiter kann einem schon viel Geld sparen. Denn der urteilt unbefangen, schaut nicht aus lauter Verliebtheit in ein Auto über Mängel hinweg. Je mehr Expertise jedoch dabei ist, desto besser. Dann checkt der auch Sachen ab, auf die man selbst gar nicht gekommen wäre.
Fehler Nr. 5 - Aber wehe, wehe, wenn ich auf das Ende seheEs gibt schon Klein- und Kompaktwagen mit abenteuerlichen Versicherungsprämien. Also sollte man Typ- und Regionalklasse eines Fahrzeugs vorher recherchieren. Viel Auto für wenig Geld zu bekommen, ist kein Kunststück. Sind S-Klasse, 7er BMW oder
Audi A8 erst ein paar Jahre alt, kann auch der Normalverdiener damit chefig unterwegs sein. Aber: Groß kostet auch in Steuer und Versicherung groß. Und auch als Gebrauchte kosten First Class Limousinen ordentlich Service-Aufschlag. Das Geld dafür und eine Reparatur-Reserve sollte man auch im Beutel haben.
Fehler Nr. 6 - Den Preis akzeptierenWas? Sie wollen nicht verhandeln? Beim Gebrauchtwagenhandel gilt: der Gutmütige ist der Dumme. ALLES ist Verhandlungssache. Lassen Sie sich vom Verkäufer nicht bequatschen, wie gut der Zustand des Autos ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit, keine Sonderleistung. Führen Sie jede noch so kleine Macke als Argument zum Preisdrücken an. Irgendwas geht immer – und sei’s, dass der Verkäufer nochmal volltankt oder einen frischen TÜV bezahlt.
Fehler Nr. 7 - Der HandschlagHandschlag-Geschäfte sind ok unter Pferdehändlern – die sich dauernd wiederbegegnen. Beim Autokauf sollte man sich nur auf einen schriftlichen Vertrag verlassen. Käufer und Verkäufer sollten darin alle Mängel festhalten. Und weil’s so oft verwechselt wird: Gewerbliche Händler müssen keine Garantie geben – Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung. Aber Händler müssen mindestens 12 Monate lang für Sachmängel haften – so steht’s im Gesetz. Innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf wird von Gesetzes wegen vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf vorlag. Danach ist die Beweislast umgekehrt. Ein schriftlicher, datierter Vertrag hilft alleine schon deswegen, seine Rechte zu wahren.