Autotuning ist in Deutschland bei Oldtimer-Besitzern und Selbstschraubern sehr beliebt. Das Motto beim Autotuning lautet "breiter, tiefer, schneller, lauter". Für viele stolze Autobesitzer darf es beim Autotuning ruhig etwas mehr sein. Doch nicht alles, was beim Autotuning möglich ist, ist auch erlaubt. Deshalb sollten Sie vor Beginn des Tunings Informationen über gesetzliche Bestimmungen eingeholt werden.
Fahrwerktuning und Endschalldämpfer
Ein sportliches Fahrwerk lässt Autos nicht nur cool aussehen, sondern erhöht auch den Spaß am Fahren. Beim Fahrwerktuning müssen die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Bodenfreiheit eingehalten werden. Eine Tieferlegung eines Autos beeinflusst darüber hinaus auch die Höhe diverser Beleuchtungsanlagen sowie die Höhe der Scheinwerfer. Für die Fahrzeugbeleuchtung wurden vom Gesetzgeber eindeutige Werte vorgegeben, welche unter keinen Umständen unterschritten werden dürfen. Für die Bodenfreiheit eines Fahrzeugs dagegen existieren noch keine eindeutigen Grenzwerte. Mit einem vollen Tank und besetzt mit dem Fahrer muss ein tiefergelegtes Fahrzeug Hindernisse mit einer Breite von 80 Zentimetern und einer Höhe von 110 Zentimetern noch problemlos überfahren können.
Karosserietuning
Durch Anbauten und einen
guten Endschalldämpfer können Sie Ihren fahrbaren Untersatz zu einem unverwechselbaren Unikat gestalten. Allerdings werden durch ein Karosserietuning nicht nur das optische Aussehen eines Fahrzeugs, sondern auch die Fahreigenschaften verändert. Anbauten beeinflussen ganz erheblich das Brems- und Lenkverhalten eines Fahrzeugs. Darüber hinaus wird durch spezielle Anbauten die Belastung der Achsen erhöht und das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls für den Fahrer und die Insassen erhöht. Aus den genannten Gründen ist daher eine Begutachtung des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben. Für Tuning-Zubehör, welches in Serienproduktion hergestellt wurde, müssen gültige Prüfzeugnisse, zum Beispiel ein gültiges Teilegutachten, vorgelegt werden. Wenn allerdings für das Karosserietuning eines Fahrzeugs
Original-Teile des Herstellers oder sogenannte Ident-Teile benutzt werden, ist keine zusätzliche Fahrzeugüberprüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn für das Karosserietuning Ersatzteile aus mit glasfaserverstärktem Kunststoff oder aus Carbon benutzt werden. Auch beim Innenraum- und Lenkradtuning gibt es spezielle Vorschriften.