Zwangsumtausch: Alte Führerscheine müssen weg - bis spätestens 2033 muss alles umgetauscht sein. Der Umtausch der alten Papier-Führerscheine bis zum Jahr 2033 ist bereits seit längerem verpflichtend. Neu ist dann eine maximale Gültigkeit von 15 Jahren. Damit aber jetzt nicht alle gleichzeitig zum 19.01.2033 auf den Ämtern stehen und den Führerschein in letzter Minute beantragen wollen, hat der Bundesrat nun einen Stufenplan beschlossen:
Für Führerscheine, die BIS ZUM dem 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Führerscheininhabers für den Stichtag:- vor 1953: bis zum 19.01.2033
- 1953 bis 1958: bis zum 19.01.2022
- 1959 bis 1964: bis zum 19.01.2023
- 1965 bis 1970: bis zum 19.01.2024
- 1971 oder später: bis zum 19.01.2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum AB dem 1.1.1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:1999-2001: 19.01.2026
2002-2004: 19.01.2027
2005-2007: 19.01.2028
2008: 19.01.2029
2009: 19.01.2030
2010: 19.01.2031
2011: 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Was kostet der Umbausch?Die Kosten für die Umschreibung des Führerscheins liegen bei etwa 25 Euro. Das entspricht etwa 1,67 Euro pro Jahr Gültigkeit.
Und wenn ich das nicht mache?Wer mit einem alten Führerschein nach Umtauschfrist erwischt wird, muss ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.
Und die Gültigkeit? Ich hatte doch Klasse 3!Wer einen Führerschein mit Klasse 3 oder ähnlichem sein Eigen nennt, der muss umdenken. Im Wesentlichen wird alles gleichbleibend umgetauscht. Es gibt eine große Umtauschtabelle.
So werden aus der Klasse 3 (nach 31.12.1988) zum Beispiel in etwa die Klassen A,A1,AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (auf Antrag).