Digital Automotive heißt das weite Feld der digitalen Dienste rund ums Auto. Mehr als 40 % der Kosten für ein Fahrzeug fallen auf Elektronik und Software, Tendenz steigend. Für die Autohersteller hat dies Konsequenzen: Sie müssen stärker in digitale Produkte investieren und sich mit Softwarehäusern und Elektronikdienstleistern vernetzen.
Über digitale Assistenten wie den Bordcomputer werden Fahrzeuge heute zunehmend mit der Umwelt vernetzt. Damit dies gelingt, müssen sich die Hersteller in der Fahrzeugentwicklung an verschiedene Spezialisten wenden und die passenden Dienstleister aus diesem Bereich finden. Der Wettbewerb im Bereich digitale Assistenten wird weltweit stetig zunehmen, laut einer Studie des Verband der Automobilindustrie (VDA) sind im Jahr 2016 etwa 80 % der Neuwagen vernetzt, Tendenz steigend. Die Schätzungen bis zum Jahr 2020 zielen darauf ab, dass jedes fünfte Auto weltweit mit dem Internet verbunden sein wird.
Das Internet im Auto ermöglicht Zugang zu vielen verschiedenen Diensten im Bereich von Kommunikation, Multimedia oder mobile Navigation. Die Nutzung dieser Informationen ist heute bereits im Alltag selbstverständlich und soll nach Vorstellungen der Hersteller auch im Fahrzeug zur Normalität werden, um Vernetzung zu vereinfachen. Das Auto wird zum Datenknoten und einem weiteren Aspekt der weltumspannenden Datenübermittlung.
Die digitale Entwicklung im Pkw-Bereich macht vielfach die Methoden des Fahrzeug-Tuning erst möglich. Die Installation von Powerboxen als Zusatzsteuergeräte oder die Kennfeldänderung mittels OBD-Tuning ermöglichen hierbei die effektive Leistungssteigerung im Fahrzeug. Tuning sorgt für noch mehr Fahrspaß und setzt Leistungsressourcen beim Fahren frei. Allerdings hat dieser Vorteil der Digitalisierung im Fahrzeug auch einen Nachteil: Häufig erlischt die Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller, auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes kann es zu Problemen kommen. Eine TÜV-Abnahme ist deshalb unverzichtbar.
Die sogenannten digitalen Assistenzsysteme werden zunehmend leistungsfähiger und ermöglichen zum Teil bereits fast autonomes Fahren. In diesem Zusammenhang gibt es allerdings noch Klärungsbedarf in Bezug auf die rechtliche Lage. Während es beim Chip Tuning von Fahrzeugen längst klare Regeln gibt, ist dieser Bereich der Digitalisierung noch vergleichsweise neu und kollidiert mit zum Teil sehr alten gesetzlichen Vorschriften wie dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Die Regelung aus dem Jahr 1968 besagt, dass jedes Fahrzeug im Straßenverkehr in Bewegung einen Fahrer beinhalten muss.
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