Das von der EU vorgesehene Regulierungsmodell wird von Volkswagen unterstützt, weil es im Grundsatz die Vielfalt der europäischen Kundenwünsche berücksichtigt. Die Innovationsfähigkeit der technologieführenden deutschen Automobilhersteller und der üblicherweise von der Premium- und der Oberklasse in die Volumensegmente ablaufende Technologietransfer werden jedoch durch inakzeptable Belastungen gravierend beeinträchtigt. Genauso beschädigt wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volumenhersteller und der europäischen Zulieferer, die sich zukünftig einem extremen Wettbewerb gegenüber Nicht-europäischen Niedrigkosten-Herstellern ausgesetzt sehen.
Die von der EU-Kommission vorgesehenen Strafzahlungen bei Überschreitung der künftigen Grenzwerte sind weit entfernt von einer gesamtwirtschaftlich effizienten und betriebswirtschaftlich tragfähigen CO2-Minderungsstrategie. Es muss zu einer fairen, realistischen und vor allem zeitlich umsetzbaren Regelung kommen, welche die deutschen Hersteller im Vergleich mit der europäischen Konkurrenz nicht überproportional belastet. Angemessen ist, dass jeder Hersteller die in allen Fahrzeugsegmenten vorhandenen wirtschaftlichen Minderungspotentiale nutzt.
Alle am Straßenverkehr Beteiligten sollten zum Klimaschutz beitragen. Es gilt, den 2005 mit der EU-Kommission abgestimmten „Integrierten Ansatz" zu realisieren, der neben der Mineralölindustrie, den Biokraftstoffherstellern auch die Infrastrukturbetreiber und die Autofahrer einbezieht.
Notwendig ist ein technologieneutraler Regulierungsansatz, der einerseits alle fahrzeugtechnischen Innovationen im offiziellen Europäischen Fahrzyklus und andererseits sämtliche außerhalb des Fahrzyklus wirkenden technischen und nichttechnischen Leistungen der Hersteller wie das Fahrzeug mit intelligenter Kommunikation oder das Fahrertraining honoriert. Volkswagen unterstützt die Forderung der Bundesregierung nach hoher Flexibilität beim Erreichen des Minderungsziels von 130 g CO2/km und erwartet vom Gesetzgeber angemessene Spielräume in der Wahl der Minderungsmaßnahmen. Ziel muss sein, größtmögliche Wirtschaftlichkeit im Klimaschutz zu erreichen und die Entwicklung innovativer Lösungen zu stimulieren.
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