Die Führerscheinklasse CE berechtigt zum Führen aller erlaubten Kraftfahrzeuge über 3.500 kg. Eingeschlossen ist hier der Führerschein der Klasse
C1 und
C1E.
Als Anhänger dürfen sowohl Sattelanhänger als auch normale Anhänger über 750 kg mit der Klasse CE gefahren werden. Es gibt also nahezu keine Beschränkungen.
Mindestalter: 21 Jahre mit Ausnahme der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Voraussetzungen: Führerschein
Klasse B
Seit dem 19. Januar 2013 gilt im Zuge der neuen Führerscheinrichtlinie eine Befristung der Klassen
C, C1, CE und
C1E. Diese Führerscheine werden auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Sowohl für Erwerb als auch für Verlängerung ist jeweils eine Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese überprüft, ob Erkrankungen vorliegen, die eine Eignung als Kraftfahrer ausschließen.
Die Bescheinigung über den Gesundheitszustand kann ein entsprechend zugelassener Arzt ausfüllen. Sie darf bei Erwerb oder Verlängerung nicht älter als 1 Jahr sein.
Ausnahme bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: Im Inland dürfen Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb im Rahmen ihrer Ausbildung auch schon ab 18 Jahren Fahrten übernehmen. Sobald der Azubi das 21. Lebensjahr erreicht hat, gilt dann der volle Umfang automatisch.
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