Der Standardführerschein für PKW. Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis maximal 3.500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen inkl. Fahrersitz. Mit dieser Klasse kann auch mit Anhänger gefahren werden, sofern die Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht übersteigt. Anhänger mit maximal 750 kg sind in jedem Fall erlaubt, auch wenn die Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahre. Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Begleitetes Fahren: Grundsätzlich lassen sich beliebig viele Begleiter in der Prüfbescheinigung eintragen. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren oder Länger im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Mindestens Klasse B (oder Klasse 3).
Zusatzberechtigungen für Deutschland: In Deutschland ist in der Klasse B auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW Motorleistung zugelassen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis älter als 21 Jahre ist.
Führerscheinklasse B17: Als B17 wird auch das begleitete Fahren bezeichnet. Diese Klasse ist natürlich nicht getrennt erhältlich
.
Befristung: Führerscheine der Klasse B sind unbefristet gültig. Es müssen derzeit keine Auffrischungsprüfungen abgelegt werden.
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