Seit dem Sommer 2012 sind die Kennzeichen in Deutschland verfügbar und erlauben es Personen mit mehreren Fahrzeugen, ein einziges Kennzeichen für den Fuhrpark zu nutzen. Die Kennzeichen sind für verschiedene Fahrzeuge erhältlich, ob sie allerdings in der gewünschten Häufigkeit genutzt werden, ist fraglich.
Die Typen der KennzeichenJedes Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen. Am Fahrzeug selbst ist ein Teil des Kennzeichens montiert, zudem erhält der Halter ein zusätzliches Element, das er vor der Nutzung des Fahrzeugs am Kennzeichen anbringen muss. Bislang gibt es genau drei Arten der Kennzeichen: für Kfz mit einer Sitzzahl von bis zu acht Plätzen, für Krafträder und Kennzeichen für Anhänger von bis zu 750 Kilogramm. In erster Linie soll das Kennzeichen dem Halter ermöglichen, mit einem Kennzeichen seinen Fuhrpark zu betreiben. Das lohnt sich jedoch nur in den wenigsten Fällen, denn zum einen werden die Fahrzeuge gesondert besteuert und der Kfz-Halter kann nur ein einziges Fahrzeug nutzen. Es bringt also nichts, bei einem Zweitwagen ein Wechselkennzeichen zu beantragen, damit der Partner mit dem Fahrzeug fahren kann - ist der Erstwagen im Einsatz, muss der Zweitwagen in der Garage bleiben.
Dort lassen sich noch weitere Infos über Wechselkennzeichen finden.
Katastrophale AnmeldequoteMit der Einführung erhoffte sich die Politik, dass Kfz-Halter das Wechselkennzeichen aufgreifen und sich einen umweltfreundlichen Zweitwagen zulegen würden. Das Prinzip erschien einfach, schließlich benutzen in der Schweiz fast 10 Prozent der Bevölkerung ein solches Kennzeichen. In Deutschland jedoch konnte bislang kein Erfolg verzeichnet werden. Statt der erhofften 54.000 Kunden, die sich die Politik jährlich ausmalte, gibt die DEVK an, dass bislang ungefähr 500 bis 1.000 Wechselkennzeichen bei ihnen gemeldet seien. Auch die HUK-Coburg gab im März bekannt, dass nur 200 Verträge über die Wechselkennzeichen geschlossen wurden.
Gründe für das ScheiternDer wichtigste Punkt, warum die Kennzeichen in Deutschland kaum genutzt werden, sind wahrscheinlich die fehlenden Steuervorteile. Es gibt schlichtweg keine Vergünstigung, die Fuhrparkgröße ist auf zwei Fahrzeuge beschränkt und die Kombinationsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. So kann zwar ein PKW mit einem Reisemobil zusammen genutzt werden, das Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad ist allerdings nicht genehmigt.