Rechtzeitig an November denken ...
Im November ist es wieder so weit: Die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung läuft ab und Tausende Autofahrer suchen nach einer günstigeren Alternative. Da ist es natürlich sinnvoll zu wissen, auf welche Kriterien beim Wechsel besonders zu achten ist.
Der Beitragssatz sollte nicht allein entscheidend seinNatürlich spielt das Geld eine tragende Rolle, wenn die Kfz-Versicherung gewechselt wird. Bei den hohen Unterhaltskosten eines Kfz ist es nur verständlich, bei der Versicherung sparen zu wollen. Dennoch sollte notfalls nicht das günstigste Angebot gewählt werden, und zwar, wenn die Versicherungssumme schlichtweg zu gering bemessen ist. Allein Personenschäden sollten mit mindestens 2,5 Millionen Euro abgedeckt sein, Sachschäden schlagen nochmals mit der gesetzlichen Versicherungssumme von 1,12 Millionen zu Buche. Leider sind die Deckungssummen recht gering bemessen und die Sachschäden übersteigen leicht die genannte Höhe. Insbesondere bei Massenunfällen oder Unfällen, die Gebäude miteinbeziehen, muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall die Differenz ausgleichen. Die Deckungssumme kann in der Regel leicht erweitert werden und sollte zusammengenommen ungefähr 100 Millionen Euro betragen.
Einstufung und VersicherungsartJedes Fahrzeug wird zuerst von der Versicherung in einer Typklasse eingestuft. Hinzu kommt die Fahrpraxis des Fahrers. Wer bereits seit vielen Jahren einen Führerschein besitzt und bislang unfallfrei ist, wird in der Regel in einer niedrigen Prozentklasse eingestuft und zahlt dadurch weniger. Junge Fahrer oder Führerscheininhaber, die bereits in Unfälle verwickelt waren, gelangen in eine finanziell belastendere Schadensklasse. Daher sollten Führerscheinneulinge oder Ehepartner mit zurückliegenden Unfallschäden überlegen, ob der Wagen nicht über die Eltern oder den Partner versichert wird. Gerade, wenn der Wagen eines Fahranfängers über die Eltern als Zweitwagen versichert ist, fallen die Versicherungsbeiträge wesentlich geringer aus. Zudem sollte überlegt werden, ob das Fahrzeug allein Haftpflicht oder Teil- oder Vollkasko versichert wird. Die Haftpflichtversicherung übernimmt als günstigste Variante allein Schäden des Unfallgegners, die Teil- und Vollkaskoversicherung übernimmt auch am selbst versicherten Auto entstandene Schäden, Stein- und Hagelschäden. Unter
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Angebote sorgsam vergleichenSind diese Punkte geklärt, gibt ein Versicherungsvergleich Aufschluss über die Versicherungsmöglichkeiten. Allgemein ist es den meisten Kfz-Haltern durchaus möglich, durch einen Wechsel nennenswerte Summen einzusparen und dennoch nach bestem Wissen und Gewissen versichert zu sein.